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   VGH Hessen, 20.08.2020 - 7 A 2315/17.Z   

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VGH Hessen, 20.08.2020 - 7 A 2315/17.Z (https://dejure.org/2020,32567)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.08.2020 - 7 A 2315/17.Z (https://dejure.org/2020,32567)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. August 2020 - 7 A 2315/17.Z (https://dejure.org/2020,32567)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Schulgesetz (HSchG) § 80 Hessisches
    Anerkennung eines sog. IB-Certificate und eines "High School Diplomas" als schulischen Teil der deutschen Fachhochschulreife

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fachhochschulreife - Anerkennung IB-Certificate und High School Diploma

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 357
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Hessen, 25.01.2008 - 7 UE 533/06

    Anerkennung eines ausländischen, in der Ukraine erworbenen Schulabschlusses als

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2020 - 7 A 2315/17
    Ein Vergleich des vom Kläger erworbenen IB-Certificates sowie des High School Diplomas mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife im Sinne der §§ 48 ff. OAVO zeige auch, dass eine offensichtliche Ungleichwertigkeit, wie sie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 25. März 2008 - 7 UE 533/06 - für die Versagung der Anerkennung nach § 80 Satz 3 HSchG fordere, nicht gegeben sei.

    Das Verwaltungsgericht habe auch das einschlägige Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Januar 2008 - 7 UE 533/06 - zur Anwendung des § 80 HSchG vollkommen außer Acht gelassen und entgegen der genannten Entscheidung die Vorschrift dahingehend ausgelegt, dass es eine Vergleichbarkeit im Sinne einer Identität der Abschlüsse gefordert habe.

    Eine offensichtliche Ungleichwertigkeit der Anforderungen und damit einhergehend der zu vergleichenden Abschlüsse liegt vor, wenn zwischen den Bildungsgängen Unterschiede von einem solchen Gewicht bestehen, dass sich eine fehlende Gleichwertigkeit einem unvoreingenommenen und verständigen Betrachter aufdrängt (Hess. VGH, Urteil vom 25. Januar 2008 - 7 UE 533/06 -, juris, Rdnr. 36 f. m.w.N.).

    Darüber hinaus kann nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 25. Januar 2008 - 7 UE 533/06 -, juris, Rdnr. 30 m.w.N.) im Rahmen des § 80 HSchG auch die Anerkennung von Abschlüssen und Berechtigungen erfolgen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erworben wurden.

    Der Kläger trägt zur Begründung des Zulassungsgrundes der Divergenz vor, dass das Verwaltungsgericht auf Seite 24 des Urteils die Darlegungs- und Beweislast dem Kläger auferlegt habe, und damit von der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 25. Januar 2008 - 7 UE 533/06 - (juris, Rdnr. 36 ) abweiche.

  • VGH Hessen, 11.05.2016 - 7 A 1688/15

    Schulrecht - Schülerbeförderungskosten

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2020 - 7 A 2315/17
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Berufungsgericht die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -, juris, Rdnr. 8 m.w.N., und vom 11. Mai 2016 - 7 A 1688/15.Z -, juris, Rdnr. 5).

    Nicht ausreichend ist es, lediglich eine eigene von der vertretbaren Bewertung des erstinstanzlichen Gerichts abweichende Sachverhaltsbewertung vorzunehmen oder nur einen Antrag auf Beweisaufnahme in der zweiten Instanz zu stellen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 7 A 1688/15.Z -, juris, Rdnr. 5 m.w.N.).

    Das zweitinstanzliche Gericht muss allein aufgrund der Antragsschrift und des angefochtenen Urteils ohne weitere Ermittlungen entscheiden können (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 7 A 1688/15.Z -, juris, Rdnr. 6 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 08.06.2020 - 7 A 521/18

    Erstattung Beförderungskosten zu einer weiterführenden Schule

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2020 - 7 A 2315/17
    Dies ist nicht der Fall, wenn eine höchstrichterliche Klärung der Frage schon vorliegt oder wenn sich die Klärung der Frage bereits aus dem Gesetz ergibt (Hess. VGH, Beschluss vom 8. Juni 2020 - 7 A 521/18.Z -, juris; vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 124 Rdnr. 10).

    Der Rechtsmittelführer muss in der Begründung seines Zulassungsantrags weiterhin aufzeigen, warum die aufgeworfene Frage für das Verwaltungsgericht erheblich war und warum sie sich auch in einem Berufungsverfahren als entscheidungserheblich stellen würde, so dass eine Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten ist (Hess. VGH, Beschluss vom 8. Juni 2020 - 7 A 521/18.Z -, juris m.w.N.).

  • VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09

    Auskunftspflicht des in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2020 - 7 A 2315/17
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Berufungsgericht die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -, juris, Rdnr. 8 m.w.N., und vom 11. Mai 2016 - 7 A 1688/15.Z -, juris, Rdnr. 5).

    Dabei ist die Gegenüberstellung bestimmt bezeichneter, aus der Sicht des Zulassungsantragstellers voneinander abweichender Rechtssätze für die Darlegung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO unverzichtbar (ständige Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 -, juris Rdnr. 33 , vom 20. Februar 2006 - 7 UZ 1979/05 -, juris Rdnr. 54 , und vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -, juris Rdnr. 15 ).

  • VGH Hessen, 16.08.2016 - 7 B 1326/16

    Anerkennung eines sog. IB-Certificate als schulischen Teil der deutschen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2020 - 7 A 2315/17
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde (Bl. 72 f. der Gerichtsakte im Verfahren 1 L 1029/16.F) wurde mit Beschluss des Senats vom 16. August 2016 ( 7 B 1326/16 ) zurückgewiesen.

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe die Beantwortung dieser Frage im Beschwerdeverfahren ( 7 B 1326/16 ) offengelassen.

  • VGH Hessen, 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05

    Schulträgerwechsel; Übergang des Schulvermögens; Wegfall der Zweckbindung;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2020 - 7 A 2315/17
    Dabei ist die Gegenüberstellung bestimmt bezeichneter, aus der Sicht des Zulassungsantragstellers voneinander abweichender Rechtssätze für die Darlegung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO unverzichtbar (ständige Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 -, juris Rdnr. 33 , vom 20. Februar 2006 - 7 UZ 1979/05 -, juris Rdnr. 54 , und vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -, juris Rdnr. 15 ).
  • VGH Hessen, 26.03.2007 - 7 UZ 3020/06

    Asylverfahren - Ablehnung von Beweisanträgen - rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2020 - 7 A 2315/17
    Denn nach dem Berufungszulassungsrecht ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, aufzuzeigen, in welchem Umfang und aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Erwägungen heraus eine gerichtliche Entscheidung zur Überprüfung des Berufungsgerichts gestellt wird (ständige Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 26. März 2007 - 7 UZ 3020/06.A -, juris, Rdnr. 25 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 20.02.2006 - 7 UZ 1979/05

    Ansprüche des Grundstückseigentümers wegen einer stillgelegten

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2020 - 7 A 2315/17
    Dabei ist die Gegenüberstellung bestimmt bezeichneter, aus der Sicht des Zulassungsantragstellers voneinander abweichender Rechtssätze für die Darlegung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO unverzichtbar (ständige Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 -, juris Rdnr. 33 , vom 20. Februar 2006 - 7 UZ 1979/05 -, juris Rdnr. 54 , und vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -, juris Rdnr. 15 ).
  • StGH Hessen, 04.10.1995 - P.St. 1170

    Abstrakte Normenkontrolle; Schulrecht; Gesetzesvorbehalt; Elternrecht;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2020 - 7 A 2315/17
    Das Tatbestandsmerkmal "Abschlüsse und Berechtigungen" ist daher - auch unter Berücksichtigung des Vorbringens des Klägers zu Art. 12 GG und Art. 3 GG (Seite 11 f. der Zulassungsbegründung vom 8. Januar 2018) - so zu verstehen, dass es sich um einen Abschluss, und nicht nur um eine hierfür erforderliche Teilleistung handeln muss, aus dem sich eine Berechtigung ergibt (vgl. Hessischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 4. Oktober 1995 - P.St. 1170 -, juris, Rdnr. 223, 245 und 331; vgl. auch Köller, in: Köller/Achilles, HSchG, Stand: 25. Nachlieferung, Dez. 2019, § 13, Seite 3).
  • VGH Hessen, 27.03.2017 - 7 A 1526/16
    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2020 - 7 A 2315/17
    Besondere Schwierigkeiten tatsächlicher Art sind anzunehmen bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, besonders bei wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Zusammenhängen, wenn der Sachverhalt schwierig zu überschauen und zu ermitteln ist (Hess. VGH, Beschluss vom 27. März 2017 - 7 A 1526/16.Z -, juris, Rdnr. 22 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 25.10.2005 - 7 UZ 2516/05
  • BVerwG, 18.02.1993 - 3 C 64.90

    Arztrecht - Approbation - Nachschulung - Ausbildungsgang - Gleichwertigkeit des

  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 19.95

    Berufsrecht - Zahnärzte, Erteilung der Approbation aufgrund rumänischen

  • BVerwG, 27.04.1995 - 3 C 23.93

    Medizinstudium - Examen im Ausland - Anspruch auf Approbation

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2015 - 19 A 790/12

    Anerkennung eines in Wales erworbenen "International Baccalaureate Certificate of

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